Anhänger Mieten

Sie möchten eine Hüpfburg mieten, haben aber keinen eigenen Anhänger oder Transporter? Gar kein Problem! Bei uns können Sie sich zu einer günstigen Pauschale einen unserern Anhänger mieten.
Alles, was Sie brauchen, ist ein Auto mit Anhängerkupplung und einen Führerschein, der Ihnen das Ziehen des Anhängers erlaubt. Ob Sie mit Ihrem Führerschein unsere Anhänger ziehen dürfen, können Sie gern unten unter „Führerscheinregelung für Anhänger“ einmal nachlesen.
Wir haben Anhänger in der folgenden Größe:
1 Innenmaße: 2.350 x 1.350 x 1.500mm (Länge x Breite x Höhe)
Gesamtgewicht: 750kg
Nutzlast: ca. 600kg
Wenn Sie Interesse an der Anmietung eines Anhängers zum Transport unseres Materials haben, schreiben Sie dies gern in das Kontaktformular mit hinein oder erwähnen sie es bei der Bestellung.
Der Tagesmietpreis eines Anhängers beträgt 29,-€
„Führerscheinregelung für Anhänger“ (Änderung ab dem 19.01.2013)
Die Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Fahrzeug der Klasse B und
•einem Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) oder
•einem Anhänger über 750 kg zGM, wenn die zGM der Kombination (zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger) nicht größer als 3.500 kg ist.
Führerscheininhaber, welche die Fahrerlaubnis bis zum 18.01.2013 erworben haben, kommen auch in den Genuss dieser Regelung
•Sie dürfen deshalb ab dem 19.01.2013 mit der Klasse B Kombinationen fahren, bei denen die zGM des Anhängers größer ist, als die Leermasse des Zugfahrzeugs (dafür war bisher die Klasse BE notwendig)
•Aufgrund des Besitzstandes dürfen Sie weiterhin drei-rädrige Kraftfahrzeuge fahren
Neu B96
•Für Fahrzeugkombinationen (Anhänger über 750 kg zGM) mit einem zGM von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg, kann die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erweitert werden
•Zum Erwerb von B96 ist keine Prüfung erforderlich, lediglich eine Fahrerschulung in einer Fahrschule. Die Schulung dauert ca. 7 Std. á 60 Minuten (2,5 Std. Theorie, 3,5 Std. praktische Übungen auf dem Platz und 1 Std. Fahren im Straßenverkehr)
BE ist für folgende Fahrzeugkombinationen erforderlich
•BE wird benötigt für Fahrzeugkombinationen mit einem zGM von mehr als 3.500 kg, wenn die zGM des Anhängers über 750 kg liegt
•Ist die zGM des Anhängers größer als 3.500 kg, wird für die Fahrzeugkombination die Klasse C1E benötigt, obwohl das Zugfahrzeug ein Fahrzeug der Klasse B ist.
•Die Klasse BE wird erworben über eine Ausbildung und einer praktischen Prüfung
Klasse 3
•Führerscheininhaber der alten Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Anhänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen
Vermietung nur gegen gültigen Personalausweis oder Reisepass + Führerschein!